Konsularisches / Zugelassene Übersetzer
Samstag, 2012-02-04

Vereidigte Übersetzer der griechischen Sprache

 

Die Konsulate machen keine Übersetzungen

Die griechischen konsularischen Vertretungen in Deutschland sind für Übersetzungen von Dokumenten nicht zuständig. Wer ein Dokument übersetzen lassen will, wendet sich bitte an einen der vereidigten Übersetzer des für seinen Wohnort zuständigen Konsularbezirks. Die Konsulate und Generalkonsulate beglaubigen nur die Echtheit der Unterschrift der im jeweiligen Amtsbezirk vereidigten Dolmetscher und Übersetzer.  

Im Folgenden finden Sie eine Liste der bei den griechischen konsularischen Vertretungen angemeldeten vereidigten Übersetzer für die griechische Sprache, deren Unterschrift bei der jeweiligen konsularischen Vertretung Griechenlands beglaubigt werden kann.