Reisepässe
Ab dem 01.01.2006 stellen die konsularischen Vertretungen Griechenlands im Ausland keine Pässe aus und verlängern diese auch nicht. Die neuen griechischen Pässe werden ausschließlich von den griechischen Polizeibehörden in Athen ausgestellt. Die konsularischen Vertretungen Griechenlands sind nur für die Entgegennahme der notwendigen Unterlagen zur Ausstellung der neuen Pässe zuständig, über deren sichere Weiterleitung an die griechischen Polizeibehörden, über die Entgegennahme der Reisepässe, sowie ihrer Übergabe an die Inhaber.
Da die Entgegennahme des neuen Passes einige Wochen dauert, werden sie gebeten die Gültigkeit ihres Passes zu überprüfen und fristgerecht den Antrag auf einen neuen Pass zu stellen.
Für den Antrag auf einen neuen Pass sind folgende unterlagen erforderlich:
Für Volljährige
- Griechischer personalausweis (ausgestellt nach 1960), Wenn nicht vorhanden, Griechische Geburtsurkunde (wird von der konsularischen Vertretung beantragt)
- Alter Reisepass
- Meldebescheinigung aus dem Bezirksamt
- Zwei (2) biometrische Fotos für griechischen Reisepass (4x6cm). Nicht erlaubt sind Laserdruck, Ink-jet-druck.
- Offizielles griechisches oder deutsches Dokument mit Lichtbild.
- Für die Militärdienstverweigerer ist eine Bescheinigung notwendig, aus der die Militärdienstverweigerung festzustellen ist.
- Preis: 84,40 eur
Für Minderjährige
- Griechischer Personalausweis, wenn nicht vorhanden, Griechische Geburtsurkunde (wird von der konsularischen Vertretung beantragt)
- Alter Reisepass
- Meldebescheinigung aus dem Bezirksamt
- Zwei (2 ) biometrische Fotos für griechischen Reisepass(4x6cm). Nicht erlaubt sind Laserdruck, Ink-jet-druck.
- Reisepässe oder Personalausweise beider Eltern
- Preis: 73,60 Euro bis 14 Jahre und 84,40 Euro ab 14 Jahre
Beide Eltern, sowie der minderjährige müssen bei der konsularischen Vertretung anwesend sein.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Aushändigung der neuen Pässe das persönliche Erscheinen des Antragstellers, sowie die Vorlage des alten Passes notwendig sind, andernfalls wird einε Vollmacht benötigt.
Sie werden ferner gebeten sich telefonisch mit der konsularischen Vertretung Griechenlands, in dessen Zuständigkeitsbereich sie wohnhaft sind, in Verbindung zu setzen, um einen Termin wegen ihres Antrages zu vereinbaren.