Einfuhr von Pkws aus EU- Ländern in Griechenland
Die Einfuhr eines Privatkraftwagens aus einem EU- Land und seine Zulassung in Griechenland unterliegt keinen besonderen Einschränkungen (wie z.B. Altersgrenzen) und bedarf keiner vorherigen Genehmigungen. Lediglich Dieselfahrzeuge dürfen nur außerhalb der Großstädte Athen und Thessaloniki zugelassen werden.
Um ein Fahrzeug in Griechenland zuzulassen, muss es zunächst vom örtlichen Zollamt taxiert und für den freien Verkehr abgefertigt werden. Hierzu ist, bei Gebrauchtwagen, eine technische Abnahme beim griechischen KTEO (TÜV) notwendig. Danach kann das Fahrzeug bei der örtlichen Zulassungsstelle angemeldet werden und ein griechisches Kennzeichen erhalten.
Für die Taxierung eines Fahrzeuges im Zollamt werden Kfz-Brief, Kfz-Schein und Kaufrechnung (oder ein Kaufvertrag, der vor einem Griechischen Konsulat in Deutschland beglaubigt sein muss), bzw., bei einer gewerblichen Ausfuhr, das vorgesehene EU- Begleitdokument (EVD) benötigt. Das Fahrzeug kann sowohl mit konventionellen als auch mit Zoll-Kennzeichen einreisen.
Bei der Einfuhr und Zulassung eines PKWs in Griechenland fallen folgende Gebühren an:
- Bei der Taxierung des Fahrzeuges im Zollamt sind einmalige Taxierungsgebühren („teli taxinomissis“) zu entrichten; diese richten sich nach dem Hubraum, dem Alter und vor allem nach der Bauweise des Fahrzeuges (Schadstoff-Norm gemäß den EU- Richtlinien).
Die z.Zt. gültigen Taxierungssätze betragen wie folgt:
TAXIERUNGS - SÄTZE
Bei Wohnmobilen reduzieren sich die obigen Taxierungssätze um 50%.
Entscheidend für die Taxierung eines Fahrzeuges ist nicht sein Baujahr, sondern die zugrunde liegende EU – Schadstoff – Norm, die vom Griechischen Verkehrs- Ministerium zu bescheinigen ist.
Berechnungsgrundlage für die Anwendung der vorgenannten Taxierungssätze ist der Zollwert des Fahrzeuges. Dieser setzt sich zusammen aus dem Großhandelspreis (nach Angaben des Herstellers, oder nach dem marktüblichen Preis), plus evtl. Transport- und Versicherungskosten bis zue griechischen Grenze, sofern diese anfallen.
Bei Gebrauchtwagen errechnet sich der Zollwert aus dem Neuwagen-Großhandelspreis,
abzüglich eines jährlichen Abschlags wegen Wertverlustes, wie folgt:
Zollwert: Altersabschläge bei Gebrauchtwagen
2. Einfuhrumsatzsteuer: 19% auf
a) den Zollwert + Taxierungsgebühren (bei Neuwagen), oder
b) die Taxierungsgebühren (bei Gebrauchtwagen: Alter ab 6 Monate, > 6.000 km).
Bei einer gewerblichen Einfuhr gelten die entsprechenden EU- Ust-Bestimmungen.
3. Zulassungsgebühr („Telos adeias kykloforias“): 75 EURO.
4. Jährlich ist eine Kfz-Steuer zu entrichten, je nach Hubraumgröße:
Hubraum in ccm 786 – 1.357 1.358 – 1.928 1.929 – 2.357 2.358 und mehr
€/Jahr 73,37 132,06 293,47 381,51
ZU BEACHTEN:
1. Steuererklärungspflicht:
Personen, die in Griechenland ein Fahrzeug (wie auch eine Immobilie) halten und im
Ausland leben, müssen jährlich eine Einkommenssteuererklärung (z.B. über einen
Steuerbevollmächtigten) in Griechenland abgeben. Zuständig ist das Finanzamt
D.O.Y. Katoikon Exoterikou, Lykourgou str. 18, GR-10022 Athen
oder das Finanzamt des Steuerbevollmächtigten.
2. Temporäre (zeitlich begrenzte) Einfuhr eines Pkw:
Ein Pkw, der in Deutschland (oder in einem anderen EU- Land) zugelassen ist,
darf in Griechenland von seinem Halter, sofern dessen ständiger Wohnsitz außerhalb
Griechenlands ist, sechs (6) Monate im Jahr (ab Datum der Einreise) mit dem
deutschen Kennzeichen gefahren werden. Danach muss das Fahrzeug entweder
ausgeführt, verzollt und in Griechenland zugelassen, oder in einem Zollamt
vorerst stillgelegt werden. Die Beweislast für das Einreisedatum trägt der Halter.
Es empfiehlt sich daher bei der Einreise im Grenzzollamt das Fahrzeug anzumelden.
Weitere Informationen erhält man bei:
Griechisches Ministerium der Finanzen, Athen, Tel. 0030 210 3375000, oder:
- bei temporärer Einfuhr: Tel. (0030 210) 3245552, 3245587 Telefax: 3245593
- bei endgültiger Einfuhr: Tel. (0030 210) 3245420, 3245486 Telefax: 3245460
- bei Ust- und Zollfragen: Tel. (0030 210) 3245412, Telefax: 3245408
Stand November 2009