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Freitag, 30.07.2010

Das griechische Schulsystem

 
  Die Erziehung ist eine grundlegende Aufgabe des Staates

Die Verfassung unseres Landes umreißt in folgender Weise das Ziel und die Aufgabe der Erziehung: „Die Erziehung ist eine grundlegende Aufgabe des Staates. Diese Aufgabe besteht in der moralischen, seelischen, der geistigen und beruflichen Erziehung der Griechen, in der Entfaltung ihres nationalen und religiösen Bewusstseins und der Formung freier und verantwortungsbewusster Staatsbürger.“ Keinen Augenblick sollte man nämlich vergessen, dass Demokratie und Erziehung eng miteinander verbunden sind.


Die Reform unseres Erziehungssystems wird von einigen wenigen grundlegenden Gedanken geleitet, von einer demokratischen Grundidee, einer nationalen und einer humanen: Das Erziehungssystem soll modernisiert und allen zugänglich gemacht werden, es soll den jungen Menschen die notwendigen elementaren und speziellen Kenntnisse vermitteln, um sie zu befähigen, die Probleme der technischen Welt zu meistern. Schließlich soll dieses Erziehungssystem seelische, geistige und moralische Erziehung leisten, die für die Heranbildung demokratischer Staatsbürger erforderlich ist.

Die griechische Verfassung trifft einige grundlegende Festlegungen, die sich allgemein auf das geistige Leben des Landes, insbesondere auf dessen Erziehungssystem beziehen (dieses nimmt 18 Prozent des Staatshaushaltes in Anspruch). Neben den Bestimmungen, die die Freiheit des gesprochenen und geschriebenen Wortes garantieren, sieht die Verfassung in dieser Hinsicht folgendes vor:

  1. Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Sie zu entwickeln und zu fördern, gehört zu den Pflichten des Staats. Die Freiheit der Forschung und Lehre enthebt nicht von der Pflicht des Gehorsams gegenüber der Verfassung.
  2. Alle Griechen haben das Anrecht auf kostenlose Ausbildung an allen staatlichen Unterrichtsanstalten. Der Staat gewährt zusätzlich besonders qualifizierten Studenten, sowie auch solchen, die der besonderen Hilfe oder des besonderen Schutzes bedürftig sind, eine Unterstützung.
  3. Die Pflichtschulzeit dauert neun Jahre.
  4. Die Hochschulausbildung liegt ausschließlich in den Händen der sich selbst verwaltenden Institutionen. Diese sind Personen des öffentlichen Rechtes und unterstehen der Aufsicht des Staates.
  5. Die Hochschulausbildung, Berufsausbildung und jede andere Spezialausbildung wird ebenso von staatlichen, wie auch von privaten höheren Schulen vorgenommen. Die Studienzeit beträgt hier mindestens vier Jahre.
  Das Bildungssystem

Der Schulbesuch ist in Griechenland zwischen dem Alter von 6 bis 15 Jahren (d.h. für neun Jahre) obligatorisch. Die Schüler besuchen während der ersten sechs Jahre die Grundschule (Dimotiko) und danach ein dreijähriges Gymnasium. Nachdem ein Schüler das Gymnasium beendet hat, kann er entweder ein Lyzeum oder eine Technologische Berufliche Schule (TEE) besuchen.

Die Hochschulbildung besteht aus Hochschulen (Universitäten) oder Instituten Höherer Beruflicher Ausbildung (TEI). Jedes Jahr entscheidet das Bildungsministerium, wie viele Schüler zur höheren Ausbildung zugelassen werden. Wenn die ANzahl der Studienplätze geringer als die der Bewerber ist, werden die Schüler nach ihrer Leistung ausgewählt. Diejenigen, die nicht die Möglichkeit haben, an einer Universität oder einem TEI zu studieren, können ein zweijähriges Studium an einem Institut Beruflicher Ausbildung (IEK) absolvieren.

Das Studium an den griechischen Universitäten gliedert sich in zwei Studienabschnitte, in Grund- und Aufbaustudium.
Das Grundstudium vermittelt einen Überblick über die Sachgebiete eines Faches in systematischer und historischer Hinsicht. Es dient ferner der Einführung in die Methodik und Theorie des jeweiligen Fachgebietes. Diese Grundlagen werden in einer Reihe von Pflichtveranstaltungen (Seminaren, Praktika und Referaten) vermittelt.

Die Zulassung zur Abschlussprüfung (Diplom, etc.) erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen. Um zu diesen zugelassen zu werden, muss der Examenskandidat mindestens 8 Semester belegt und die notwendigen Nachweise erbracht haben.

Das Schuljahr dauert jeweils vom 1. September bis zum 31. August jedes Jahres, mit Ferien von Ende Juni bis Anfang September für die Grundschulen, Gymnasien und Lyzeen.

Das Studium an Universitäten wird in zwei Semester geteilt, das Wintersemester von Mitte September bis Ende Januar, und das Sommersemester von Mitte Februar bis Ende Juni.