Griechenland in Europa
Der Weg Griechenlands in die Europäische Union
Schon bevor sich das Land den Bemühungen um die europäische Integration innerhalb der Gemeinschaft/Union anschloss, war Griechenlands Orientierung nach Europa deutlich. Konkret wurde sie jedoch durch den Beitrittsantrag zur neu gegründeten Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) im Juni 1959, der im Juni 1961 zur Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens zwischen Griechenland und der EWG führte. Dieses Abkommen - im Grunde der erste Schritt Griechenlands auf dem Weg in die Europäische Gemeinschaft - wurde mit der Errichtung der Militärdiktatur in Griechenland (im April 1967) „eingefroren“ und erst wieder nach der Wiederherstellung der Demokratie (im Juli 1974) reaktiviert.
Zielsetzung der griechischen Regierung und insbesondere des damaligen Premierministers Konstantin Karamanlis war die Aufnahme des Landes als Vollmitglied in die Europäische Union. Und so wurde am 12. Juni 1975 mit einem Schreiben von K. Karamanlis an den irischen Außenminister G. Fitzgerald, der damals Vorsitzender des Ministerrates der Europäischen Gemeinschaft war, der Antrag auf Vollmitgliedschaft gestellt.
Die Gründe für einen Beitritt als Vollmitglied können folgendermaßen zusammengefasst werden:
- Die Gemeinschaft bildete den institutionellen Rahmen, in dem Griechenland seine Demokratie und seine politischen Institutionen stabilisieren konnte.
- Griechenland strebte eine Stärkung seiner unabhängigen Position auf regionaler und internationaler Ebene sowie auch seiner „Verhandlungsposition“ der Türkei gegenüber an, die nach der Invasion und teilweisen Besetzung Zyperns (im Juli 1974) die größte Bedrohung für Griechenland bildete. In diesem Zusammenhang strebte es ebenfalls eine Lockerung der starken, in der Nachkriegszeit entstandenen Abhängigkeit von den USA an.
- Der Beitritt zur Gemeinschaft wurde als starker Faktor für Fortschritt und Modernisierung in der griechischen Wirtschaft und Gesellschaft betrachtet.
- Als Teil Europas wünschte Griechenland, „Präsenz“ zu zeigen und ein Mitspracherecht im Prozess der europäischen Vereinigung und in der Durchsetzung des daraus erwachsenden europäischen Modells zu erreichen.
Die erste Reaktion der Europäischen Gemeinschaft auf den griechischen Antrag erfolgte durch die Europäische Kommission, die laut (dem damaligen) Artikel 237 des EG-Vertrags, ihre „Stellungnahme“ zum Beitritt Griechenlands äußern sollte. Die Kommission gab diese „Stellungnahme“ am 28. Januar 1976 bekannt. Obwohl sie hervorhob, dass eine „eindeutig positive Antwort“ auf Griechenlands Beitrittsantrag erfolgen sollte, schlug sie zur Umsetzung der erforderlichen Wirtschaftsreformen überraschend eine Übergangsperiode vor dem Vollbeitritt vor.
Nachdem Premierminister Konstantin Karamanlis bei den Regierungen der neun Mitgliedsstaaten, insbesondere in Frankreich und Deutschland interveniert hatte, wurde dieser Vorschlag der Kommission zurückgewiesen. So begannen im Juli 1976 die Beitrittsverhandlungen, die im Mai 1979 mit der Unterzeichnung der Beitrittsakte in Athen (im Zappeion-Palais) zum Abschluss gebracht wurden. Und am 28. Juni 1979 ratifizierte das griechische Parlament die Beitrittserklärung zur Europäischen Gemeinschaft.
Die Beteiligung Griechenlands an der Europäischen Gemeinschaft/Union im Zeitraum zwischen 1981 und 2002 kann grundsätzlich in drei Phasen unterteilt werden: in den ersten Abschnitt 1981-1985, den zweiten Abschnitt 1985-1995 und die dritte Phase von 1996 bis heute.
Der erste Abschnitt war von Zweifeln an bestimmten Aspekten der europäischen Vereinigung geprägt. Gleichzeitig wurde angestrebt, die Position Griechenlands innerhalb der Gemeinschaft durch die Gestaltung einer „Sonderregelung“ der Beziehungen und Regelungen neu zu definieren. Dafür reichte Griechenland im März 1982 ein Memorandum ein, in dem zusätzlich eine differenzierte Anwendung bestimmter Gemeinschaftspolitiken und eine weitere Wirtschaftshilfe für die Umstrukturierung der griechischen Ökonomie beantragt wurden. Nur das zweite Ersuchen wurde von der Europäischen Kommission als begründet anerkannt, dem auch durch die Genehmigung der Integrierten Mittelmeerprogramme (IMP) stattgegeben wurde. Die Bedeutung der IMP war jedoch viel größer als die zusätzlichen Mittel, die damals Griechenland zugesprochen wurden, da sie einen ersten Versuch darstellten, seitens der EU eine neue Strukturpolitik zu entwickeln, die im Jahr 1988 in der Schaffung des Delors-Pakets I gipfelte.
Bei den allgemeinen Themen, insbesondere bei den Versuchen der Intensivierung der europäischen Integration auf institutioneller und politischer Ebene sowie auf dem Verteidigungssektor, nahm Griechenland in diesem Zeitraum eine besonders vorsichtige Haltung ein.
In der zweiten Phase nach dem Beitritt war die von Griechenland in der EU vertretene Politik von einer nach und nach positiveren Haltung zur europäischen Integration gekennzeichnet. Speziell nach 1988 begann Griechenland, das „föderale“ Integrationsmodell sowie auch die Entwicklung einer gemeinsamen Politik auf neuen Gebieten (Bildung, Gesundheit, Umwelt) zu unterstützen, die Stärkung der transnationalen Institutionen (Kommission und Parlament) und die Entwicklung einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik durch die Union. Andererseits jedoch bestanden immer noch Widersprüche - sowohl auf der Wirtschaftsebene, da Griechenland den durchschnittlichen EU-Entwicklungsstand noch nicht erreicht hatte, sowie durch den Namenskonflikt um die „ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien“, der erst nach Unterzeichnung des Interimsabkommens an Schärfe verlor.
Darüber hinaus erklärt Griechenland ab 1987 den Beitritt der Republik Zypern zur europäischen Gemeinschaft zu seiner grundlegenden politischen Zielsetzung. Diesbezüglich unterstützte Griechenland den Beitrittsantrag der Regierung in Nikosia im Juni 1990.
Nach 1996, in der dritten Phase nach dem Beitritt in die Gemeinschaft, unterstützte Griechenland verstärkt die Idee und den Prozess der europäischen Integration und – stets auf der Grundlage des föderalen Modells - ihre Intensivierung auf allen Gebieten. Zudem war dieser Abschnitt durch die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Währung (EURO-Zone) und den Beitritt in die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) vom 1. Januar 2002 sowie von den Bestrebungen gekennzeichnet, durch die Erfüllung der „Maastrichtkriterien“ eine größere wirtschaftliche und soziale Konvergenz zu erzielen.
Der vierte griechische EU-Ratspräsidentschaft (im ersten Halbjahr 2003) wurde allseits als Erfolg bewertet, da in deren Verlauf die größte Erweiterung der Geschichte des Vereinten Europa (mit der Aufnahme 10 neuer Mitgliedsstaaten) vollzogen wurde.
Die EU-Erweiterung: Ergebnis einer erfolgreichen Politik
Die Europäische Union befindet sich seit ihrer Gründung in einem fortlaufenden Erweiterungsprozess. Genauer gesagt sind 1973 Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich beigetreten, 1981 Griechenland, 1986 Spanien und Portugal und 1995 Österreich, Finnland und Schweden. Am 1. Mai 2004 erfolgte mit dem Beitritt von zehn neuen Mitgliedsstaaten (Zypern, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Ungarn, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien) die größte Erweiterung in der EU-Geschichte, gefolgt vom Beitritt Bulgariens und Rumäniens am 1. Januar 2007. Mit diesen beiden neuen Mitgliedsstaaten reicht die EU nach Südosten nun bis zum Schwarzen Meer. Mit dem Beitritt dieser beiden Balkanstaaten grenzt Griechenland nunmehr auch direkt an andere EU-Staaten.
Der Erweiterungsprozess gilt gemeinhin als erfolgreiche EU-Strategie, da er die Anziehungskraft der Union unterstreicht und Stabilität, Sicherheit, Wohlstand und Frieden sichert. Heute hat die EU mit ihren 27 Mitgliedsstaaten eine Bevölkerung von nahezu 500 Millionen, während die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft vor 50 Jahren ursprünglich 6 Mitgliedsstaaten mit einer Bevölkerung von weniger als 200 Millionen hatte.
Bislang war die Erweiterung von einer Intensivierung der Integration begleitet. Diese parallele Entwicklung ist durch das Scheitern der Ratifizierung des Verfassungsvertrags und durch die Probleme bei der Ratifizierung des Vertrags von Lissabon in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Obwohl der Erweiterungsprozess von diesen Entwicklungen im Grunde unberührt bleibt, wird von bestimmten Seiten sowohl der Umfang als auch die Weiterverfolgung dieses Prozesses vor einer institutionellen Reform und vor einer Sicherstellung des Aufnahmepotentials neuer Mitgliedsstaaten in die EU in Zweifel gezogen. Demnach wird deutlich, dass die Frage der Erweiterung mit der „Zukunftsfähigkeit“ Europas Hand in Hand geht.
Griechenland ist der Ansicht, dass die Erweiterung parallel zu einer Intensivierung der Integration geschehen muss, damit die EU auch in Zukunft effizient funktionieren kann. Zugleich ist Griechenland der Meinung, dass die den Beitrittskandidaten – Kroatien und Türkei – und den auf Beitrittskurs befindlichen Ländern der westlichen Balkanhalbinsel gegebenen Zusicherungen eingehalten werden müssen, da andernfalls die Glaubwürdigkeit der EU auf dem Spiel stünde. Darüber hinaus bildet die europäische Perspektive für diese Staaten das Hauptmotiv, innere Reformen voranzutreiben, um die europäischen Normen und die gemeinsamen Werte der Union zu akzeptieren, die sich auf Rechtstaatlichkeit, Toleranz und Solidarität sowie auch auf die gutnachbarlichen Beziehungen gründen.
Doch auch nach Einhaltung ihrer Zusicherungen muss die EU weiterhin strenge, aber gerechte Auflagen festlegen und den Fortschritt jedes einzelnen Landes auf Grund deren Erfüllung beurteilen. Der Erweiterungsprozess richtet sich nach Artikel 49 des EU-Gründungsvertrags, während die diesbezüglichen Zielsetzungen der Europäischen Union im jährlichen Strategiepapier zur Erweiterung und in den entsprechenden Schlussfolgerungen des Rates sowie in den Verhandlungspositionen und im Verhandlungsrahmen der EU für die Beitrittskandidaten, mit denen Beitrittsverhandlungen geführt werden, ausführlich dargelegt sind.
Quelle: www.mfa.gr
Konstantin Karamanlis am 28. Mai 1979 :
"Niemand kann die historische Notwendigkeit dieser Vereinigung leugnen"
Am Tag der Unterzeichnung hielt Konstantin Karamanlis, als bewußter Europäer, eine engagierte Rede. Wir zitieren daraus:
„Mit dem heutigen Abkommen akzeptiert Griechenland die Teilnahme am Prozess der Vereinigung Europas, die mit der unüberwindlichen Kraft eines Naturphänomens vor sich geht. Es mag Unterschiede in der Auffassung über die Form, das Verfahren und über das Tempo ihrer Verwirklichung geben. Niemand kann aber die historische Notwendigkeit dieser Vereinigung leugnen. Wenn die Staaten unseres Kontinents ihre materiellen und geistigen Kräfte nicht zu einer organischen Einheit verbinden, werden sie schicksalhaft an den Rand der Geschichte gedrängt werden und Europa, das noch zu Beginn dieses Jahrhunderts in der Welt führend war, wird zu einem Nachkömmling degradiert und Gefahren ausgesetzt sein. Aus Erfahrung und vom Charakter her gebrauche ich keine Aphorismen.
Ich misstraue theoretischen Konstruktionen, die die historischen Entwicklungen interpretieren und den Menschen fertige Rezepte zur Lösung ihrer Probleme anbieten. Ich stütze mich immer auf das Studium tatsächlicher Gegebenheiten und auf die Lehre der historischen Erfahrung. Das hat mich davon überzeugt, dass die Zukunft Griechenlands im Vereinten Europa liegt. Von dieser Überzeugung getragen kämpfte ich ungefähr zwanzig Jahre lang, mein Land in die Europäische Gemeinschaft einzugliedern.
An führende Europäer gewandt brauche ich die Bedeutung der Europäischen Einheit nicht hervorzuheben. Ich möchte aber besonders betonen, dass zum ersten Mal in der Geschichte eine so große Gemeinschaft von Nationen geschaffen wird, die sich auf freie Zustimmung, auf Zusammenarbeit der Mitglieder gleichen Ranges und gegenseitigen Respekt gründet. Kein Land war verpflichtet, der Gemeinschaft gegen seinen Willen beizutreten. Kein Land wird mit Gewalt zum Bleiben gezwungen. Im Gegenteil, alle haben die Mitsprache bei der Handhabung ihrer Angelegenheiten. Deshalb ist auch die Schaffung der Europäischen Gemeinschaft im Vergleich mit früheren historischen Erfahrungen etwas Neues und, ich würde sagen, Revolutionäres, von einer riesig großen Bedeutung als Beispiel für die ganze Menschheit.“
Die historische Bedeutung der Vereinigung unterstreichend fügte der griechische Ministerpräsident hinzu:
„Das Vereinte Europa wird in der Weltgeschichte des Friedens, der Freiheit und des Geistes einen Markstein setzen. Unser menschliches Potential und unser kulturelles Erbe garantieren dafür. Vor allem wird eine Europäische Union ein entscheidender Faktor des Friedens in der Welt sein. Denn sie wird durch ihre Autorität und ihre Kraft die internationalen Entwicklungen vom eigenen Raum beginnend entscheidend beeinflussen.
Der Europäische Raum war seit jeher Schauplatz und Quelle großer Zusammenstöße. Allein die Tatsache, dass durch die heutige Phase der Zusammenarbeit nationale Vorurteile aufgegeben, historischer Hass ausgelöscht und langjährige Gegensätze überbrückt werden, müsste genügen, um die Idee der Europäischen Einheit zu rechtfertigen.
Das Vereinte Europa wird unsere demokratischen Institutionen, die heute zweifellos eine Krise durchmachen, stabilisieren, ja ich würde sogar sagen, retten. Denn nur im Raum des Größeren wird eine breitere Basis für die Erneuerung der Demokratie und ihre Anpassung an die Verhältnisse unserer Zeit möglich sein. Im Gegensatz zum explosiven Fortschritt auf dem Gebiet der Technik und der Wissenschaft stagniert offenkundig das politische Denken der Menschen.
Wenn man Plato und Thukydides studiert, kann man feststellen, dass die staatlichen und politischen Probleme unserer Zeit die gleichen sind wie Probleme jener Epoche. Mit der Modernisierung der Demokratie kann die ursprüngliche Tugend des Bürgers, der sich- nach Aristoteles- „darauf versteht, zu führen und geführt zu werden“ wieder ihren alten Stellenwert erlangen.
Die Grundprinzipien der Freiheit und der Gerechtigkeit werden sich wieder auf die Verantwortung des Bürgers gründen, der den Missbrauch der Freiheit einschränkt, um das normale Funktionieren der demokratischen Institutionen zu garantieren.“
Auf die Leitgedanken in dieser Frage eingehend, sagte Karamanlis:
„Griechenland durfte bei dieser für die Zukunft Europas historischen, kollektiven Bemühung nicht fehlen. Denn sein Schicksal ist eng, ich würde sagen unzertrennlich mit dem Schicksal der anderen Demokratien des Kontinents verwoben. Wenn Europa gefährdet ist, sowohl als Regierungsform wie auch als Lebensart, wäre es völlig absurd anzunehmen, dass sich Griechenland als einzige Oase der Unabhängigkeit und Freiheit halten könnte. Durch unsere Teilnahme an dem sich formenden Europa zeichnet Griechenland auf stabile Weise seine nationale Orientierung und seinen zukünftigen Weg vor. Zusammen mit Ihnen rüstet es sich zum Kampf für die Schaffung des Neuen Europas, das das Schicksal unseres Kontinents und vielleicht der Welt ändern wird.“
Auch Europa profitierte von Griechenlands Beitritt
Es kann nicht daran gezweifelt werden, dass Griechenland große Vorteile von der Vollmitgliedschaft haben wird. Es handelt sich dabei um wirtschaftliche, aber auch um politische Vorteile. Die Eingliederung Griechenlands in das Vereinte Europa wird wesentlich zur weiteren wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes beitragen. Zugleich stellt sie eine Garantie für Griechenlands Sicherheit dar, für seine Freiheit, für seine Demokratie. Aber auch Europa wird vom Beitritt Griechenlands bedeutende Vorteile haben.
Der damalige Gouverneur der Bank von Griechenland, der renommierte Wirtschaftsprofessor Professor Xenophon Zolotas, nannte einige dieser Vorteile für die Gemeinschaft in seinem Buch „Der Beitrag Griechenlands zur Europäischen Gemeinschaft“ an:
• Auf Grund der besonderen geographischen Lage und der traditionell freundschaftlichen Beziehungen zu den arabischen Ländern, ist Griechenland die ideale Brücke zwischen Europa und dem Mittleren Osten sowie Nordafrika. Welche Bedeutung diesem Umstand zukommt in einer Zeit, da die Erdölkrise das Problem Nummer eins der Welt darstellt, liegt auf der Hand. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt (es war Sommer 1979) arbeiten griechische technische Unternehmen an Aufträgen im Mittleren Osten in Höhe von insgesamt 5 Milliarden Dollar.
• Die Exporte Griechenlands in die arabische Länder, die 1973 66 Millionen Dollar betrugen, erreichten 1977 533 Millionen Dollar.
• Griechenland stellt auch einen Knotenpunkt für die Schiffs- und Flugverbindungen dar.
• Griechenland bringt die größte Handelsflotte in die EG ein. Die in griechischem Besitz befindliche Handelsflotte von 55 Millionen BRT entspricht etwa 70% des gesamten Fassungsvermögens aller Handelsflotten der EG-Staaten.