Zypern -Die Parameter des Problems und der Lösung


  1. Invasion und Besetzung.
 
 


Die Zypern-Frage ist der klassische Fall einer internationalen Problematik von Invasion und territorialer Besetzung eines Mitgliedsstaates der Vereinten Nationen und der EU. Auch ist es der Fall von fortdauernder, gravierender und massiver Verletzung fundamentaler Menschenrechte und Freiheiten durch die Türkei, der Verletzung der Ziele und Prinzipien der UNO-Charta sowie der wichtigsten internationalen Abkommen im Bereich der Menschenrechte und Grundfreiheiten.
 
Dreiunddreißig Jahre nach der türkischen Invasion und trotz einer Reihe von UN-Resolutionen weigert sich die Türkei weiterhin, ihre Besatzungstruppen aus Zypern abzuziehen. Gegenwärtig sind 43.000 türkische Soldaten illegal im nördlichen Teil Zyperns stationiert, der vom UNO-Generalsekretär als eine der am stärksten militarisierten Regionen der Welt bezeichnet wird.
 
Die internationale Gemeinschaft hat wiederholt zur Zypern-Frage Stellung genommen, die Invasion verurteilt und durch eine lange Reihe von Beschlüssen und Resolutionen auf internationalen Foren, wie die Generalversammlung und der Sicherheitsrat der UNO, das Europa-Parlament, der Europarat, die Bewegung der Blockfreien Staaten und  das Commonwealth of Nations, den Abzug der Besatzungsmacht gefordert.


 
  2. Der humanitäre Parameter


Die türkische Invasion und Besatzung hat der Zypern-Frage auch eine deutliche humanitäre Dimension aufgrund der eklatanten Verletzung der Konventionen zum Schutze der Menschenrechte und dem humanitären Völkerrecht durch die Türkei verliehen. Dieser Parameter betrifft die Rechte der griechisch-zypriotischen Flüchtlinge, von vermissten Personen und deren Verwandten, sowie der in der Enklave lebenden griechischen Zyprioten. Das Verschulden der Türkei ist durch eine Reihe von Beschlüssen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) bestätigt worden, das entschieden hat, dass die Türkei die tatsächliche Kontrolle über Nord-Zypern ausübt und, folglich, „ihre Verantwortung nicht allein auf die Handlungen ihrer eigenen Soldaten bzw. Offiziere in Nord-Zypern beschränkt werden kann, sondern auch aus den Handlungen der lokalen Verwaltung herrührt, die kraft der türkischen militärischen und sonstigen Unterstützung weiterhin existiert“.



  2.1. Die Vertriebenen


Von dem enormen materiellen und wirtschaftlichen Schaden einmal abgesehen, sind durch die Invasion und die Besetzung mehr als 165.000 griechische Zyprer zu Flüchtlingen geworden, mit anderen Worten fast 25% der Bewohner von Zypern  von 1974.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil zur Vierten Zwischenstaatlichen Klage der Republik Zypern gegen die Türkei (2001) festgestellt, dass letztere gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) im Zusammenhang mit den Besitzrechten der griechisch-zypriotischen Flüchtlinge verstößt. Der Gerichtshof befand, dass die vertriebenen griechischen Zyprioten die rechtmäßigen Eigentümer ihres im besetzten Gebiet zurückgelassenen Besitzes bleiben, und dass ihnen die freie Ausübung ihrer Eigentumsrechte durch die Türkei erlaubt werden muss, die sich weigert, den Vorgaben des EGMR Folge zu leisten. Gleichzeitig vermeidet die Türkei, Informationen und konkrete Daten an das Ministerkomitee des Europarates hinsichtlich des Zustandes des griechisch-zypriotischen Besitzes im besetzten Teil der Insel sowie über die Maßnahmen, die sie verpflichtet ist, zu ergreifen, um der Veruntreuung gerecht zu zu begegnen.   

Darüber hinaus hat der EGMR das Verschulden der Türkei auch bei den Individualbeschwerden von vertriebenen griechischen Zyprioten anerkannt. Stichpunktartig wird an dieser Stelle folgendes angeführt:


A) Im Fall Loizidou, einer griechisch-zypriotischen Vertriebenen aus Kerynia, hat der Gerichtshof 1998 die Türkei wegen  Verstoßes gegen die EMRK verurteilt, weil sie Frau Loizidou den Zugang zu ihrem Eigentum verweigert. Das Gericht verpflichtete die Türkei zu Schadensersatz in Höhe von 300.000 Zypriotischen Pfund wegen Verweigerung der Eigentumsnutzung durch Frau Loizidou, der nach langjährigem Tauziehen von der Türkei gezahlt wurde. Die Entschädigungszahlung stellt die Umsetzung nur eines Teils des Gerichtsurteils dar, da der andauernde Verstoß gegen das Recht von Frau Loizidou auf freien Zugang und Nutzung ihres Eigentums nach wie vor aufrecht erhalten bleibt.


Β) Im Dezember 2005 hat der EGMR anerkannt, dass auf der Grundlage der EMRK die Türkei die Verantwortung für den Verstoß gegen die Eigentumsrechte von Frau Xenidi-Aresti trägt. In der Folge (Dezember 2006) hat der Gerichtshof die Türkei zu einem Schadensersatz gegenüber Frau Xenidi-Aresti in Höhe von 800.000 Euro verurteilt, wegen Verweigerung an der Nutzung und dem Genuss ihres Eigentums im besetzten Famagusta. Die Türkei war verpflichtet innerhalb einer Dreimonatsfrist  nach Urteilsverkündung des EGMR positiv zu reagieren (23. Mai 2007). Diese Frist ist ohne Reaktion seitens der Türkei verstrichen.


C) In der Entscheidung vom 22.4.2008 des EGMR in der Rechtssache Dimadi wird hervorgehoben, dass alle griechisch zypriotischen Vertriebenen weiterhin Eigentümer ihrer Immobilien bleiben, und dass die Entschädigungen, die der Gerichtshof zuerkennt, lediglich den Nutzungsverlust betreffen.



  2.2. Die Vermissten



Das Ergebnis der Ermittlung des Schicksals der Vermissten auf Grund der türkischen Invasion auf Zypern ist weiterhin ungeklärt. Zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) fallen im Zusammenhang mit der Verantwortung der Türkei besonders ins Gewicht: a) die Entscheidung über die Vierte Zwischenstaatliche Klage der Republik Zypern gegen die Türkei (2001), durch die der Gerichtshof anerkennt, dass die Türkei die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt, und sie aufforderte, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um das Schicksal der Vermissten zu ermitteln und ihre Angehörigen zu  informieren.

Die Umsetzung des Urteils seitens der Türkei steht immer noch aus, die Türkei ignoriert weiterhin die einschlägigen  Beschlüsse des Ministerkomitees des Europarates. b) Im Januar 2008 hat der EGMR die Türkei durch die Entscheidung bei 9 Individualbeschwerden von Angehörigen vermisster griechischer Zyprioten ein weiteres Mal verurteilt ( Rechtssache Barnaba  et al.).

Seit 2004 sind gewisse, wenn auch langsame, Fortschritte durch die Wiederbelebung des bizonalen Komitees für Vermisste Personen (CPM), das 1981 unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen gegründet wurde, erzielt worden. Griechenland trägt finanziell zum Einsatz des Komitees bei. Dem Komitee wurden die Akten von 1.493 griechischen Zyprioten (77 davon betreffen Fälle von griechischen Bürgern) und von 502 türkischen Zyprioten übergeben, die vermisst sind. Bis zum heutigen Tage wurden 435 menschliche Überreste exhumiert, von denen 105 (GZ und TZ) schon identifiziert und ihren Familien zurückgegeben wurden. Darüber hinaus hat das Anthropologische Labor des CPM die Analyse von weiteren 292 menschlichen Überresten durchgeführt. Deren Identifizierung mittels DNA-Abgleichs wird erwartungsgemäß in den nächsten Monaten stattfinden.   

Gleichzeitig wird das Programm der Republik Zypern fortgesetzt, das 1999 begann und das Exhumieren und Identifizieren von Leichen vermisster und gefallener Personen betrifft, die 1974 in Massengräbern unter erschreckenden Umständen begraben wurden.


  2.3. Die in der Enklave Lebenden


Nur extrem wenige griechische Zyprioten leben noch im besetzten Norden der Insel, dies als Folge einer gravierenden Verletzung von türkischer Seite des Dritten Wiener Übereinkommens (August 1975), die unter anderem die türkische Seite verpflichtete, den im besetzten Teil der Insel lebenden griechischen Zyprioten „jegliche Hilfe“ zukommen zu lassen, damit diese ein „normales Leben führen können, einschließlich Einrichtungen für Bildung, medizinische Versorgung durch Ärzte ihrer Wahl, Religionsausübung und Bewegungsfreiheit“.

Die Zahl der im Norden lebenden griechischen Zyprioten  ist von 25.000 im Jahre 1975 auf heute weniger als 500 geschrumpft.

Erst im April 2004 wurde die Wiedereröffnung des griechisch-zypriotischen Gymnasiums in Rizokarpaso genehmigt, und im September 2005 wurde endlich das sechszügige Gymnasium mit 58 Schülern wieder in Betrieb genommen. Bis 2005 zensierte das Besatzungsregime die Schulbücher (indem die strittigen Seiten entfernt wurden). 


  3. Die systematische Zerstörung des kulturellen Erbes


Die andauernden und systematischen Zerstörungen des griechischen kulturellen Erbes in den besetzten Gebieten Zyperns ist Teil einer geplanten Politik, die das Ziel verfolgt, die Spuren einer Zivilisation mit einer Jahrtausende alten Geschichte zu zerstören und auszumerzen und die besetzte Zone durch den systematischen Prozess der Türkisierung in eine weitere türkischen Provinz zu verwandeln. Bedeutende archäologische Stätten, die sich im besetzten Teil der Insel befinden, sind seit 1974 völlig vernachlässigt worden und permanent der Gefahr der Zerstörung und Plünderung ausgesetzt.
 
Illegale Ausgrabungen sind ein häufiges Phänomen in Salamina, Kerynia, Famagusta und auf der Karpasia-Halbinsel. Abgesehen von derartigen Ausgrabungen nehmen die illegalen Behörden in den besetzten Gebieten auch Zerstörungen von archäologischen Stätten vor. Typisches Beispiel ist die Zerstörung einer neolithischen Siedlung in der Gegend Kastro im Kap des Agios Andreas.

Die gewaltsamsten und systematischsten Zerstörungen haben die griechisch orthodoxen Kirchen erlitten, die die offensichtlichsten und am leichtesten identifizierbaren Symbole der kulturellen Identität der Region darstellen. Insgesamt sind von den 275 Kirchen, die in den besetzten Gebieten existierten, 75 in Moscheen umgewandelt worden, 141 wurden entweiht, 13 wurden zu Lagerhallen und Schrottplätzen, 3 in Ikonenmuseen, 4 in Kulturzentren zu Propagandazwecken umgewandelt, während weitere 20 vom Besatzungsregime als Depots für Kriegsmaterial, als Kasernen, als Restaurants und Militärkrankenhäuser genutzt werden.

Kirchen in der gesamten besetzten Region wurden ihres Inhalts beraubt und in Moscheen (so die Kirche des Apostel Andreas in Neapoli), in Krankenhäuser, in Nachtclubs, Schrottplätze, Lagerräume und Ställe umfunktioniert.

Ikonen, Wandmalereien, Hagiographien, wertvolle und einzigartige Mosaike sind geplündert oder zerstört worden. Hervorstechendes Beispiel ist der Fall der Agia Anastasia-Kirche im besetzten Lapitho, die im ausgehenden 19. Jahrhundert errichtet wurde und heute zu einem Hotel bzw. Spielkasino umfunktioniert wurde.
 



  4. Umsiedlung in die besetzten Gebiete


Seit 1974 begann die illegale – und bis heute andauernde – Umsiedlung von Menschen aus der Türkei in den besetzten Teil Zyperns, was unter anderem die systematische Usurpation des Vermögens der vertriebenen griechischen Zyprioten zur Folge hatte. Unterschiedliche Quellen beziffern die Zahl der Siedler auf weit über 100.000. Diesen Siedlern wurde die „Staatsbürgerschaft“ und das „Wahlrecht“ gewährt in einem Versuch, die Haltung der türkisch zypriotischen Gemeinschaft zu unterminieren, und dabei das Okkupationsregime zu unterstützen.

Auf der anderen Seite ist die Zahl der türkischen Zyprioten stark geschrumpft, da sich viele aufgrund der für sie nachteiligen Bedingungen im besetzten Norden gezwungen sahen ins Ausland auszuwandern. So sind von ungefähr 120.000 im Jahr 1974 heute nur noch einige Zehntausend  (80.000 Schätzungen zufolge).

Und wenn man die 43.000 zusätzlichen türkischen Soldaten, die permanent auf der Insel stationiert sind, mit berücksichtigt, dann ist das Verhältnis von Türken zu türkischen Zyprioten im besetzten Gebiet fast 2 zu 1. Ironie des Schicksals, könnte man meinen, da die türkische Invasion und die andauernde Besetzung des Nordens der Insel unter dem Vorwand des Schutzes der türkischen Zyprioten steht.


  5. Verfahren im Rahmen der EU



Die Umsetzung des Anpassungsprotokolls durch die Türkei im Falle von Zypern steht nach wie vor aus. Somit gilt weiterhin der Beschluss des Rats für Allgemeine Angelegenheiten vom Dezember 2006, acht Verhandlungskapitel nicht zu öffnen und jedes andere Kapitel nicht zu schließen, bis die Türkei ihren Verpflichtungen nachgekommen ist.
Der Entwurf einer Verordnung für den Direkthandel ist aufgrund wesentlicher Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Rechtsgrundlage und des Inhaltes in der Schwebe. Die Verordnung über eine Finanzhilfe an die türkisch-zypriotische Gemeinschaft im Umfang von 259.000.000 Euro wird umgesetzt. Die Grüne-Linie-Verordnung, die den legalen Exporthandel der türkischen Zyprioten durch die freien Gebiete regelt, wird mit relativ zufriedenstellenden Ergebnissen angewandt. 2007 wurden weitere landwirtschaftliche Erzeugnisse (Fisch, Honig usw.) hinzugefügt, während die Europäische Kommission im April 2008 neue Änderungsvorschläge der Verordnung eingebracht hat, die auch von Zypern angenommen wurden.



 6. Die Position Griechenlands


•           Die Zypern-Frage ist nach wie vor ein internationales Problem, gekennzeichnet durch Invasion und Besetzung. Diese unhaltbare Situation stellt einen eklatanten Verstoß gegen das Völkerrecht dar, sie ist eine Bedrohung für die Sicherheit und den Wohlstand sowohl der griechischen wie der türkischen Zyprioten und ist ein Destabilisierungsfaktor  für die gesamten Region. 

•          Die einschlägigen Beschlüsse des UNO-Sicherheitsrates sowie die Grundsätze und Werte der EU liefern den Rahmen für die Findung einer umfassenden, beidseitig akzeptierten und gangbaren Lösung des Problems.

•          Die vollständige Normalisierung der griechisch-türkischen Beziehungen ist nicht vorstellbar und nicht möglich ohne eine faire, lebensfähige  und funktionelle Lösung des Zypern-Konflikts.

•           Griechenland unterstützt mit Nachdruck die Anstrengungen von Präsident Christofias in diese Richtung und  begrüßt den Beginn der Verhandlungen zwischen den beiden Gemeinschaften am 3. September. Die Verhandlungen müssen fortgesetzt werden, und zwar ohne künstliche Zeitpläne und ohne Schlichtung, bis sich die griechisch- und die türkisch-zypriotische Gemeinschaft zu ihrer eigenen „zypriotischen“ Lösung durchgerungen haben.

•          Die Grundlage der Lösung ist zwischen Präsident Christofias und dem türkisch-zypriotischen Führer Talat vereinbart worden. Sie stützt sich auf eine bizonale, bikommunale Föderation und auf politische Gleichheit, wie in den Beschlüssen des Sicherheitsrates festgelegt, mit einer föderalen Regierung, einem türkisch-zypriotischen und einem griechisch-zypriotischen konstituierenden Teilstaat, einer internationalen Rechtspersönlichkeit, einer Souveränität und einer Staatsbürgerschaft.

•          Die Deklarationen über zwei Staaten, zwei Völker – auch über zwei Religionen – verstoßen gegen die einschlägigen UNO-Beschlüsse und stellen indirekt das schon Vereinbarte in Frage.

•           Die Lösung der Zypern-Frage muss mit dem Status Zyperns als EU-Mitgliedsstaat vereinbar sein, der den gemeinschaftlichen Besitzstand seit 2004 anwendet und der Eurozone beigetreten ist. Die Ausnahmen bei der Umsetzung des Acquis, die gegebenenfalls vereinbart werden, sollten wenige und nicht von Dauer sein. Zypern soll nach der Wiedervereinigung in der Lage sein, am Entscheidungsfindungsprozess der Europäischen Union aktiv mitwirken zu können.

•          Eine Lösung, die allen Zyprioten – den griechischen wie den türkischen – Sicherheit bieten wird, ist von Nöten, ohne Besatzungstruppen, überholten Garantiesystemen und einseitigen Interventionsrechten Dritter, die den Gegebenheiten der EU nicht entsprechen.

•          Griechenland unterstützt Maßnahmen zur finanziellen Förderung der türkischen Zyprioten, sofern diese der Annäherung der beiden Gemeinschaften und der Wiedervereinigung der Insel dienlich sind. Griechenland ist allerdings gegen Handlungen und Maßnahmen, die in der Praxis die illegalen „Behörden“ der separatistischen Entität   aufwerten und auf diesem Wege die türkische Kompromisslosigkeit fördern bzw. die Teilung der Insel zementieren. Das Hauptanliegen ist die Lösungsfindung in der Zypern-Frage, die im Übrigen auch automatisch das gesamte Thema der „Isolation“ des Nordens regeln würde.
                                 
•          Die Regierung der Republik Zypern hat eine Reihe von Initiativen gestartet, um die Situation der türkischen Zyprioten zu erleichtern und ihren Lebensstandard anzuheben (Vorschläge zur Finanzierung von gemeinsamen Unternehmen zwischen griechischen und türkischen Zyprioten, Erweiterung der Palette der Erzeugnisse, die über die   Grüne Linie gehandelt werden können, Erleichterung der Nutzung des Seehafens von Larnaka durch die türkischen Zyprioten, die Schaffung eines Mechanismus zur gemeinsamen Evaluierung der türkisch-zypriotischen Bildungseinrichtungen, usw.). Weiterhin bietet sie den türkischen Zyprioten unentgeltlich medizinische Versorgung,  Pässe und Personalausweise. Die meisten von diesen Initiativen wurden durch die türkisch-zypriotischen Führung abgelehnt, die in aller erster Linie an der politische Aufwertung  ihres  Pseudo-Staates interessiert ist. 

Quelle: www.mfa.gr