Sie sind hier: Politik / Aussenpolitk / Griechisch-türkische Beziehungen
Freitag, 30.07.2010

 


   Fragen und Antworten

Ist es wahr, dass die griechisch-türkischen Beziehungen naturgemäß und wegen tiefer liegender historischer und anderer Gründe Konfliktpotential enthalten, und es keine Entspannung geben kann?

Es ist eine Tatsache, dass historische Gründe und die deutlichen stark divergierenden Auffassungen beider Länder hinsichtlich der internationalen Legitimität - die Türkei schreitet  einseitig zu Handlungen, die die Infragestellung des internationalen rechtlichen Status in der Ägäis bzw.  die Auflösung der Republik Zypern bezwecken - einen Kontext der Auseinandersetzung in den griechisch-türkischen Beziehungen schaffen.

 Unter Berücksichtigung dieser lang andauernden Problematik verfolgt Griechenland in den griechisch-türkischen Beziehungen einen mutigen Ansatz hin zur Entwicklung von guten nachbarschaftlichen Beziehungen, getragen durch international geltende Rechtsregeln. 1999 ist ein Annäherungsprozess zwischen Griechenland und der Türkei eingeleitet worden sowohl auf bilateraler Ebene wie auch im Zusammenhang mit der europäischen Ausrichtung der Türkei, für die Griechenland ein solider Befürworter ist.

 Die Annahme eines internationalen Verhaltens seitens der Türkei, das mit dem Völkerrecht und den Prinzipien der guten nachbarschaftlichen Beziehungen und der Versöhnung konform geht, auf denen die Europäische Union basiert, würde die bilateralen  Beziehungen auf den Kurs einer konstanten Verbesserung der Beziehungen bringen und dazu beitragen, die Auseinandersetzungen der Vergangenheit endgültig zu überwinden.  


Welche sind die Spannungsfelder innerhalb der griechisch-türkischen Beziehungen?

Seit 1973 und bis zum heutigen Tag bestreitet die Türkei Souveränitätsrechte Griechenlands und verfolgt das Ziel, den Rechtsstatus in der Ägäis zu revidieren.

Insbesondere bestreitet die Türkei:

a) das Recht an einem Festlandssockel der griechischen Inseln, obwohl dies explizit im Völkerrecht vorgesehen ist.  

b) die griechische Hoheit über die Inseln und die Festlandssockel, indem sie die neuartige Theorie der „Grauzonen“ bemüht. Die Türkei zeigt revisionistische Tendenzen gegenüber den Internationalen Verträgen, die den Status der Ägäis festlegen, und behauptet, dass zum griechischen Hoheitsgebiet nur jene Inseln und  Kleininseln in der Ägäis gehören, die namentlich in den Verträgen Erwähnung finden, und lässt dabei bewusst die eindeutigen Bestimmungen des Vertrags von Lausanne außer Acht. 

c) die Ausdehnung des griechischen Luftraums, indem sie diesen täglich durch ihre Kampfflugzeuge verletzt, und sich gleichzeitig weigert, die Flugpläne ihrer Militärmaschinen innerhalb des FIR (Fluginformationsgebiet, engl: Flight Information Region, FIR) Athen einzureichen, was gegen die einhergehenden Regeln der ICAO zur zivilen und militärischen Koordination zu Gunsten der Sicherheit des internationalen Flugverkehrs verstößt.

d) das im Internationalen Seerecht (vertraglich sowie gewohnheitsrechtlich) verankerte Recht Griechenlands, sein Hoheitsgewässer auf 12 Seemeilen auszudehnen. Die Infragestellung dieses Rechts geht mit der Drohung des „casus beli“ (kriegsauslösenden Ereignisses) von Seiten der Türkei einher, sollte Griechenland dieses legale Recht ausüben wollen.

e) den militärischen Status der Inseln in der Ost-Ägäis.

 Es steht außer Frage, dass all die oben angeführten Beanstandungen, denen Griechenland unter Berufung auf das Völkerrecht beständig begegnet, sich negativ auf die griechisch-türkischen Beziehungen auswirken.


Welche ist die griechische Position im Hinblick auf diese Spannungsfelder?   

 


      Der Festlandsockel   

 

Griechenland betrachtet die Abgrenzung des Festlandsockels als den einzigen Streitfall zwischen den beiden Ländern und wünscht sich demzufolge dessen Beilegung vor Gericht.

Die Frage der Abgrenzung des Festlandsockels betrifft außerdem zwei konkrete Punkte, einerseits die Ausweitung der Seegrenze in Thrakien und andererseits die nah an der türkischen Küste liegenden nord- und ostägäischen Inseln und die Dodekanes-Inseln – im Übrigen jene Gebiete, auf die sich die türkischen Genehmigungen für die Explorationslizenzen der Ölvorkommen bezogen - und nicht das gesamte Gebiet des Festlandsockels der Ägäis, wie im Nachhinein fälschlicherweise von der Türkei behauptet wird.

 Darüber hinaus ist dem Völkerrecht und der einhergehenden Rechtsprechung (Genfer Konvention von 1958, UN-Seerechtsübereinkommen von 1982, Urteil des Internationalen Gerichtshofs zur Abgrenzung des Nordsee-Festlandsockels von 1969) klar zu entnehmen, dass den Inseln volle Rechte am Festlandsockel gewährt sind, trotz der juristisch unbegründeten gegenteiligen Behauptungen der Türkei.  

 


    Die „Grauzonen“


Die neuartige Theorie der „Grauzonen“ entwickelten türkische Amtsträger seit den frühen 90er Jahren. Dieser Theorie zufolge, die eine „Neuinterpretation“ der internationalen Verträge darstellt,  wird die Souveränität Griechenlands über eine Reihe von Inseln, Kleininseln und Felseninseln in der Ägäis in Frage gestellt. Insbesondere behauptet die Türkei, dass sich die griechische Souveränität lediglich auf jene Inseln der Ägäis erstreckt, die namentlich in den Verträgen aufgeführt werden, auf Basis derer diese Inseln an Griechenland abgetreten wurden.

 Der internationale Rechtsrahmen, in dem Souveränitätsfragen in der Region nach den Weltkriegen (Verträge von Lausanne, 1923 und Paris, 1947) geregelt wurden, ist allerdings klar und unwiderlegbar.


  Der Fall von Imia


 Der Rechtsstatus der Ägäischen Inseln und Kleininseln ist eindeutig. Die griechische Souveränität über Imia ergibt sich offenkundig aus den internationalen Vertragstexten, und zwar dem Vertrag von Lausanne von 1923, dem Vertrag von Paris von 1947 und den italienisch-türkischen Abkommen aus dem Jahr 1932. Konkreter:

 Mit dem Vertrag von Lausanne (Artikel 15) wurden die Felseninseln Imia zusammen mit dem gesamten Inselkomplex des Dodekanes an Italien abgetreten. Aus den Artikeln 12 und 16 geht darüber hinaus hervor, dass die Türkei auf jegliches Souveränitätsrecht über die Inseln, die über 3 Meilen von der asiatischen Küste entfernt sind, verzichtet, mit Ausnahme von Imvros, Tenedos und Lagousa. Folglich trat die Türkei auch von jeglichem Souveränitätsrecht über Imia zurück, die 3,7 Meilen von der türkischen Küste entfernt liegen.

 Mit den  italienisch-türkischen Abkommen aus dem Jahr 1932 wurde das Hoheitsgewässer beider Länder zwischen Anatolien und dem Dodekanes- Inselkomplex abgesteckt. Punkt 30 des zweiten (ergänzenden) Protokolls (28.12.1932) erwähnt Imia explizit, als jenen Punkt der italienischen Souveränität, von dem aus die Seegrenze zwischen Italien und der Türkei berechnet wird.

 Gemäß des Friedensvertrages von Paris aus dem Jahr 1947 (Artikel 14) wurde die Souveränität über den Dodekanes, inklusive der Felseninseln Imia, von Italien an Griechenland abgetreten. Das heißt, Griechenland wurde zum Nachfolger der italienischen Souveränität über den Dodekanes.

Die oben angeführte juristische Argumentation wird ergänzt durch die seit 1947 ununterbrochene Praxis einer friedlichen und kontinuierlichen Ausübung der Souveränität über die Felseninseln Imia seitens Griechenlands, ohne dass die Türkei diese jemals bis zur Krise 1995-96 angezweifelt hätte.

 


      Hoheitsgewässer - Luftraum 


Das Hoheitsgewässer Griechenlands erstreckt sich auf 6 Seemeilen von der natürlichen Küstenlinie. In manchen Fällen kann die Breite weniger als 6 Seemeilen betragen, gemäß der Anwendung der Regel der Mittellinie bzw. ähnlich gelagerter vertraglicher Regelungen.

 Dem Völkerrecht zufolge, vertraglich wie gewohnheitsrechtlich, hat Griechenland das Recht auf Ausweitung des Hoheitsgewässers auf 12 Seemeilen. Bei der Ratifizierung des UN-Seerechtsübereinkommens erklärte Griechenland, dass Zeit und Ort der Ausübung besagter Rechte, und ohne das dies auch nur im Geringsten als Aufgabe dieser Rechte verstanden werden sollte, eine Angelegenheit sei, die aus der nationalen Strategie herrühre. Artikel 2 des Gesetzes 2321/1995, der das Seerechtsübereinkommen ratifiziert, sieht vor, dass Griechenland das unveräußerliche Recht besitzt, unter Anwendung von Artikel 3 des ratifizierten Übereinkommens, zu jedem Zeitpunkt sein Territorialgewässer bis zu einer Breite von 12 Seemeilen auszuweiten.

 Griechenland verfügt darüber hinaus über ein Küstenmeer von einer Breite von 10 Seemeilen für die Zwecke seiner Luftstreitkräfte und Polizei, das durch das Präsidialdekret vom 6.-18. September 1931 „über die Festlegung der Breite der Territorialgewässer im Hinblick auf Fragen der Luftstreitkräfte und der ihrer Polizei“ (Amtsblatt der Regierung A' 325) eingeführt wurde.

 Auch soll darüber hinaus betont werden, dass Griechenland in Übereinstimmung mit der internationalen Praxis ohne Verzug die oben angeführte Gesetzgebung über den nationalen Luftraum angekündigt hat, um rechtliche Wirksamkeit auf internationaler Ebene und  insbesondere gegenüber seinen Nachbarn zu erreichen.

 


   FIR- SAR


 Das FIR (Fluginformationsgebiet, engl: Flight Information Region, FIR) Athen

 Griechenland vertritt die Position, dass aus Gründen der effektiven Anwendung der Regeln und Entscheidungen der ICAO, insbesondere aus Sicherheitsgründen in Bezug auf die internationale Luftfahrt innerhalb des FIR Athen, die Türkei Flugpläne einzureichen hat. Die Türkei wiederum, die bis 1975 für alle Luftfahrzeuge solche Pläne einreichte, tut dies nun - mit Ausnahme natürlich der zivilen Luftfahrt – nur, wenn sie um diplomatische Genehmigung für den Überflug von staatlichen Luftfahrzeugen ersucht, die griechisches Hoheitsgebiet auf dem Weg in ein anderes Land überfliegen, und niemals für die Flüge von Militärflugzeugen im internationalen Luftraum der Ägäis. Die griechischen Luftstreitkräfte weisen aus Gründen der Erkennung unbekannter Luftfahrzeuge, gemäß den Bestimmungen der ICAO, jedes Luftfahrzeug zurück, das in das FIR Athen ohne Einreichung des Flugplans eintritt.

 SAR-Dienst (Such- und Rettungsdienst, engl: Search and Rescue, SAR)

 Der SAR-Dienst bei Luftnotfällen wird vom Abkommen und von den Bestimmungen der ICAO geregelt. Die griechische SAR-Region im Falle eines Flugzeugunglücks ist nach einem Regionalabkommen im Rahmen der ICAO (1952) festgelegt worden und deckt sich mit dem FIR Athen.

 Fragen des maritimen Such- und Rettungsdienstes werden durch das Hamburger Abkommen von 1979 geregelt, das im Rahmen der Internationalen Seeschifffahrts- Organisation (International Maritime Organization - IMO) abgeschlossen wurde und 1985 in Kraft trat. Diesem Abkommen zufolge werden die Verantwortlichkeitsbereiche der Vertragspartner für die Erbringung von Such- und Rettungsdiensten im Falle von Seeunfällen mit einer Vereinbarung zwischen den betroffenen Küstenstaaten geregelt.

 Bei der Unterzeichnung des Abkommens erklärte Griechenland, dass sich sein Verantwortlichkeitsbereich für den maritimen Such- und Rettungsdienst mit dem FIR Athen deckt, was es, im übrigen, schon 1975 dem IMO- Vorgänger, der Zwischenstaatlichen Beratenden Seeschifffahrtsorganisation, bekannt gemacht hatte. Bei der Ratifizierung des obigen Abkommens 1989 wiederholte Griechenland gegenüber der IMO, dass der Verantwortlichkeitsbereich bei Seeunfällen dem FIR Athen entspricht. Dies spiegelt die geographische und politische Realität in der Region wider, erlaubt die effektivste Erbringung von Diensten im Rahmen des Schutzes von Menschenleben und stellt international die gängige Praxis dar, in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der IMO und der ICAO

 


  Der militärische Status der Inseln der Ost-Ägäis 


 Der militärische Status der griechischen Inseln in der östlichen Ägäis ist nicht einheitlich und wird durch unterschiedliche Internationale Abkommen geregelt: der Status der Inseln Limnos und Samothrake durch den Lausanner Vertrag über die Meerengen von 1923, der durch den Vertrag von Montreux im Jahr 1936 abgelöst wurde, der Status von Lesbos, Chios, Samos und Ikaria durch den Friedensvertrag von Lausanne von 1923 und der Status des Dodekanes durch den Friedensvertrag von Paris von 1947.  

 Die Türkei verlangt als einziges Land die Entmilitarisierung der „Inseln in der Ostägäis“ ohne jegliche Differenzierung und indem sie bewusst außer Acht lässt, dass für diese griechischen Inseln unterschiedliche Status hinsichtlich ihrer militärischen Aufrüstung gelten.

 Im Besonderen:

 1. Limnos und Samothrake

 Die Entmilitarisierung der griechischen Inseln Limnos und Samothrake - die zusammen mit der Entmilitarisierung der Dardanellen, des Marmarameeres und des Bosporus, sowie auch der türkischen Inseln Imbros (Gökceada), Tenedos (Bozcaada) und Lagousa (Tavcan), anfangs im Vertrag von Lausanne über die Meerengen von 1923 vorgesehen war – wurde durch den Vertrag von Montreux von 1936 abgeschafft, in dessen Präambel ausdrücklich erklärt wird, dass er den weiter oben  aufgeführten Vertrag von Lausanne in seiner Gesamtheit ersetzt.

 2. Der Status der Inseln Lesbos, Chios, Samos und Ikaria

 Was diese Inseln betrifft, so wird nirgendwo im Friedensvertrag von Lausanne vorgesehen, dass sie entmilitarisiert werden sollten. Die griechische Regierung verpflichtet sich lediglich, in Übereinstimmung mit Artikel 13 des Friedensvertrages von Lausanne, dort keine Marinestützpunkte bzw. militärische Befestigungen zu errichten.  

 Andererseits wird im selben Artikel Griechenland erlaubt, ein normales Kontingent an Wehrpflichtigen zu unterhalten, die vor Ort ausgebildet werden können, sowie auch Polizei- und Gendarmeriekräfte.

 Neben den oben angeführten Punkten, ist es besonders wichtig hervorzuheben, dass Griechenland, wie auch jedes andere Land der Welt, im Falle einer Bedrohung, die sich gegen seine Inseln oder irgend eines anderen Gebiets seines Territoriums richtet, nie auf sein natürliches Recht auf Verteidigung verzichtet hat. Dies insbesondere wenn es ausreichend Beweise gibt, dass im Laufe der letzten Jahrzehnte die Türkei inkonsequent handelt und gegen die Bestimmungen der UN-Charta verstößt.

   3. Der Status der Inseln im Südosten der Ägäis (der Dodekanes) 

 Der Dodekanes wurde im April 1947 durch den Friedensvertrag von Paris zwischen Italien und den Alliierten vollständig hoheitlich an Griechenland abgetreten. Auch wenn die Bestimmungen des Vertrags die Entmilitarisierung dieser Inseln vorhersehen („Die obigen Inseln werden und bleiben entmilitarisiert“), unterhält Griechenland auf dem Dodekanes einige Truppen der Nationalgarde, die in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des CFE-Vertrags angemeldet wurden. Die Türkei hat allerdings nicht das Recht, sich auf den Friedensvertrag von Paris zu berufen, da sie keine Vertragspartei ist, und insbesondere da die konkrete Bestimmung für die damalige Sowjetunion im Rahmen des Kalten Krieges erlassen wurde. Auch sind ähnliche Beschränkungen, wie im Falle von einigen italienischen Inseln, der damaligen Bundesrepublik Deutschland und der DDR, bzw. von Bulgarien, Rumänien und Ungarn schon längst abgeschafft worden. Unabhängig davon aber hat Griechenland nie auf sein Recht auf legitime Verteidigung verzichtet, und wird dies auch nie tun. Dies ist ein Recht, das auch im Fall des Dodekanes Anwendung findet.


  Griechisch-türkische Annäherung


Worum geht es sich bei der griechisch-türkischen Annäherung?       

 Die griechisch-türkische Zusammenarbeit entfaltet sich innerhalb eines breiten Spektrums von Bereichen und zielt auf die Schaffung eines Klimas des Vertrauens und der Kooperation. Diese Annäherung ist in einen systematischen Rahmen eingebettet worden, der in Bereichen von gemeinsamem Interesse von einer großen Anzahl bilateraler Vereinbarungen geregelt ist, so z.B. bei den kulturellen Beziehungen, dem Tourismus, der Umwelt, der Kriminalitätsbekämpfung, den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen, der Energie, der Landwirtschaft und der Bekämpfung von Naturkatastrophen. 

 Mit dem Ziel der Schaffung eines Klimas des Vertrauens und der Verbesserung des allgemeinen Geflechts der griechisch-türkischen Beziehungen wurden vertrauensbildende Maßnahmen zwischen beiden Ländern beschlossen. Diese sollen einerseits auf der Ebene der Politischen Direktoren der Aussenministerien (diese Kooperation deckt ein weites Spektrum von Aktivitäten ab, so z.B. den Austausch von Kadetten der Militärakademien, die Zusammenarbeit im Bereich der Telemedizin, die Prävention bei der Verschmutzung des Evros-Flusses usw.) und andererseits im Rahmen der NATO stattfinden (gemeinsame Notifizierung der nationalen Militärübungen beider Seiten zur Vermeidung von Überlappungen, Kooperation zwischen den Hochschulen der Nationalen Verteidigung beider Länder, Personalaustausch zwischen den „Partnership for Peace“-Zentren in Kilkis und Ankara).

 Schließlich finden durch ranghohe Funktionäre beider Außenministerien Sondierungskontakte statt, mit dem Ziel, einen von beiden Seiten annehmbaren Rahmen von Prinzipien zur Lösungsfindung in der Frage der Abgrenzung des Festlandsockels in der Ägäis abzustecken.

 


   Der EU-Beitritt der Türkei


Wie beeinflusst der Beitrittskurs der Türkei die griechisch-türkischen Beziehungen?

 Griechenland unterstützt die europäische Ausrichtung der Türkei, unterstreicht allerdings, dass  das Tempo wie auch der Ausgang dieses Kurses von der Türkei selbst abhängen, von ihrer Anpassungsfähigkeit an die europäischen Gegebenheiten und vor allem von der Erfüllung der Kopenhagener Kriterien in ihrer Gesamtheit.

Mit Paragraph 20 des Beschlusses des Europäischen Rates vom Dezember 2004 nimmt der europäische Rahmen für das Verhalten der Türkei gegenüber ihren Nachbarn Gestalt an, und das Augenmerk richtet sich auf ihre klare Verpflichtung zur Aufrechterhaltung von guten nachbarschaftlichen Beziehungen. Darüber hinaus wird hervorgehoben, dass eventuelle noch offene Streitigkeiten bezüglich der Grenzen mit friedlichen Mitteln und in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen beigelegt werden müssen, einschließlich der Möglichkeit - falls erforderlich - der Anrufung des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag. Diese Verpflichtungen sind Teil der neuen  Partnerschaft zwischen der EU und der Türkei und des Verhandlungsrahmens, der die Bedingungen zur Durchführung der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei festlegt.

 


   Die Perspektiven   


Welche sind die Perspektiven der griechisch-türkischen Beziehungen aus der Sicht Griechenlands?  

 Griechenland unterstützt konstant den Beitrittskurs der Türkei. Das Tempo und der Ausgang allerdings des Kurses des Nachbarstaates wird in erster Linie von diesem selbst abhängen. In diesem Zusammenhang unterstützt Griechenland aktiv die politischen und sozialen Reformen, die die türkische Regierung in diese Richtung tätigt. Gleichzeitig erwartet Griechenland, dass die Türkei sich ein internationales Verhalten zu eigen macht, das den Prinzipien der guten Nachbarschaft und der Versöhnung entspricht und auf denen die Europäische Union beruht, und allgemein mit den Regeln, den  Grundsetzen und Werten der europäischen Familie konform geht.

 Es ist zu wünschen, dass die Annäherung der Türkei an Europa, aber auch die Vertiefung und Erweiterung der bilateralen Kooperation sowie der aufrichtige Meinungsaustausch zwischen den beiden Ländern durch den ständigen und konstruktiven Dialog die Voraussetzungen für die schnellst mögliche Normalisierung der bilateralen Beziehungen schaffen werden.

 


  Die internationalen Verpflichtungen der Türkei


  Text in Vorbereitung


  weitere Informationen unter: www.mfa.gr


 

Bakoyannis: "Wir unterstützen die europäische Perspektive der Türkei"

JOURNALIST: Die griechisch-türkischen Beziehungen sind durch eine Reihe von Fragen gekennzeichnet.  Zu den wichtigsten gehört die Wiedereröffnung der Theologischen Akademie und des Priesterseminars auf Chalki. Ministerpräsident Erdogan sagte, dass dieses Thema diskutiert werden könnte, er kommentierte aber auch Ihre Politik in West-Thrakien.  Vor allem bezog er sich auf die Fälle des Muftis und der Vereine in Thrakien, die vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gebracht wurden. Wie lautet Ihre Stellungnahme hierzu? Können diese beiden Themen miteinander verglichen werden? Was meinen Sie? Ist vielleicht die Türkei gegen eine Wiedereröffnung des Priesterseminars in Chalki gerade weil sie mit dieser Ihrer Politik nicht einverstanden ist?

DORA BAKOYANNIS: Da Sie eine Reihe von Themen angesprochen haben, fange ich von vorne an. Der Vertrag von Lausanne regelt grundsätzlich die Minderheiten-Fragen  in Griechenland und in der Türkei. Der Vertrag von Lausanne gilt. Natürlich bestand zur Zeit der Entstehung des Lausanner Vertrages eine zahlenmäßig bedeutende christliche griechische Gemeinschaft in Istanbul.

Seitdem haben sich die Dinge geändert. Denn diese christliche Gemeinschaft besteht heute aus einer praktisch schwindenden Zahl von Menschen, was, im Übrigen, in jüngster Zeit auch in der Türkei zu einer großen Debatte geführt hat. Ganz anders die muslimische Minderheit in Thrakien. Sie prosperiert, wächst und gedeiht, und wir führen eine Minderheitenpolitik, auf die wir sehr stolz sind. Die griechischen Minderheiten erleben eine positive Diskriminierung, d.h. sie können leichter in den Öffentlichen Dienst gelangen, haben einen einfacheren Zugang zu den griechischen Hochschulen.

Wir verfolgen diese Politik, weil wir tatsächlich der Auffassung sind, dass die europäische Identität ganz besonders wichtig für die jungen Menschen in Thrakien ist, die eine sehr gute Zukunft in ganz Europa und natürlich in Griechenland selbst haben.

Die Frage des Patriarchats ist ganz anders gelagert. Der Ökumenische Patriarch ist das Oberhaupt von 300 Millionen orthodoxen Christen in der ganzen Welt. Es leben orthodoxe Christen in Amerika, in Asien, in Afrika, in ganz Europa. Es ist keine bilaterale Frage zwischen Griechenland und der Türkei. Es ist eine Frage von Religionsfreiheit.

Die Wiedereröffnung des Priesterseminars auf Chalki ist die notwendige Voraussetzung für das Überleben des Patriarchats. Ein Patriarchat, das, hätte es seine Probleme gelöst, der beste Botschafter für die Türkei sein könnte, einem großen muslimischen Land, das – und dies, wie ich meine, wirft ein positives Licht auf alle  - ein christliches Oberhaupt innerhalb seiner Grenzen hat, ist ein hervorragendes Aushängeschild. Der Patriarch ist ein vorzüglicher Botschafter für den europäischen Kurs der Türkei.

Ich möchte also nicht, dass diese beiden Themen miteinander verbunden werden, denn sie sind von sich aus nicht miteinander verbunden. Es sind keine Fragen von Gegenseitigkeit, so wie eben Minderheiten-Fragen im allgemeinen keine der Gegenseitigkeit sind.

Lassen Sie mich jetzt zu der von Ihnen angeschnittenen Mufti-Frage kommen. Muftis werden auf der ganzen Welt, ob in Griechenland oder in der Türkei, nicht gewählt. Sie werden ernannt. Und sie werden überall ernannt. Wir haben in Griechenland jeden Grund sie ernennen zu wollen. Wir ernennen sie, weil sie die Aufgaben von Richtern übernehmen, sie sind mit anderen Worten auch Richter.

Gewählte Richter gibt es nicht. Es gibt ernannte Richter. Ein Richter also, der das Gesetz anwendet. Dies ist der Grund, weshalb die Muftis ernannt werden, wie in der Türkei, so auch in Griechenland.

JOURNALIST:  Einer der ausschlaggebenden Faktoren für die griechisch-türkischen Beziehungen ist die Zypern-Frage. Wie sehen Sie die Verhandlungen? Würde, Ihres Erachtens, ein Wechsel im Norden der Insel die Verhandlungen beeinflussen?

DORA BAKOYANNIS: Griechenland unterstützt mit allen seinen Kräften die Verhandlungen in der Zypern-Frage, die aktuell zwischen dem Präsidenten Christofias und Herrn Talat stattfinden. Wir sind der Überzeugung, dass die Zyprioten unter sich eine Lösung finden können. Es ist ganz besonders wichtig, dass die beiden Führer die Gespräche aufgenommen und gewisse Fortschritte gemacht haben. Die bisher erzielten Fortschritte sind nicht ausreichend, ich hoffe allerdings, dass sie zu einem Plan führen werden, den wir dann den Zypern-Plan nennen werden. Weg, also, von allerhand fremden Einfluss.

Nun ist es von besonderer Wichtigkeit, dass wir uns bewusst sind, dass am Ende, wenn wir -  so Gott will -  eine Lösung erzielt haben, wenn der Zypernkonflikt erfolgreich eine Lösung gefunden hat, dass Zypern Mitglied der Europäischen Union ist, und dieser Plan, nämlich diese Lösung, eine umsetzbare, praktikable sein muss, damit dieses Land als EU-Mitglied effizient am inneren europäischen Prozess teilnehmen kann, und gleichzeitig eine Lösung sein wird, die griechischen wie türkischen Zyprioten das Zusammenleben ermöglichen wird.

Das ist meines Erachtens die größte Wette, und all jene, die bei der Lösungsfindung den Ansatz der zwei getrennten Gemeinschaften verfolgen, die wir separat voneinander halten sollen, sind auf dem falschen Wege.

Wir werden in Zypern Erfolg haben, wenn sie zusammen leben. Freilich gab es hier Probleme in der Vergangenheit, aber es gab auch Zeiten, wo sie sehr gut miteinander lebten. Wenn wir dieses Zusammenleben innerhalb der Europäischen Union schaffen, innerhalb der Sicherheit der Europäischen Union, dann werden wir erfolgreich sein.

Dann werden wir tatsächlich den Zypernkonflikt gelöst haben, und dann wird auch die Botschaft an all jene Europäer, die die Türkei nicht als Mitglied der Union haben wollen, von ganz besonderer Wichtigkeit. Zypern wird ein Beispiel einer  Erfolgsgeschichte.

JOURNALIST: Eine der ersten Erwartungen, die Sie im Zusammenhang mit der Zypern-Frage an die Türkei knüpfen, ist die Öffnung ihrer Häfen und Flughäfen. Die von der Europäischen Union hierzu festgelegte Frist läuft Ende 2009 aus.  Wie werden Sie sich auf dem Gipfeltreffen verhalten? Werden Sie die Verhandlungskapitel auf Eis legen, oder ziehen Sie es vor, diese Angelegenheit aufzuschieben, solange die Verhandlungen noch andauern?

DORA BAKOYANNIS: Die Entscheidung darüber, ob die 8 Kapitel auf Eis gelegt werden, ist eine Entscheidung, die von allen Europäern getroffen wird, und wir Europäer haben gemeinsam gesagt, dass diese 8 Kapitel auf Eis gelegt werden sollen, damit die Türkei Zeit hat, das Ankara-Protokoll vollständig umzusetzen.

Das Ankara-Protokoll stellt eine Verpflichtung der Türkei dar. Ich möchte so gut ich kann erklären, dass Europa eins ist, die Europäische Union eins ist. Die Mitgliedstaaten der EU, jeder einzelne und unter ihnen auch Zypern, haben exakt dieselben Rechte. Die Staaten, die folgen werden, die EU-Mitglieder werden wollen, werden auf der Grundlage der von der EU aufgestellten Kriterien und Grundvoraussetzungen beurteilt.

Und das gilt nicht allein für die Türkei. Das galt früher für Griechenland ebenso, als wir noch kein Mitglied der Europäischen Union waren, und es galt für alle Länder, es galt für Kroatien und es galt für Bulgarien. Es ist nicht etwas, das sich die Europäische Union nur für die Türkei ausgedacht hat. Doch wenn die Türkei sich tatsächlich der Europäischen Union annähern möchte, sind es genau diese Kriterien, die es zu erfüllen und zu akzeptieren gilt.

Das Öffnen ihrer Häfen und Flughäfen für die zypriotischen Produkte ist demnach eine Voraussetzung, die die Europäische Union festgelegt hat. Und die Erfahrung zeigt uns, dass die Europäische Union auf dieser ihrer Position beharrt. Sie ändert ihre Haltung nicht.

JOURNALIST: Natürlich ist die Zypern-Frage nicht das einzige Problem der Türkei bei ihrem Beitritt in die Europäische Union. Auch Sie haben wiederholt erklärt, dass Sie den EU-Beitritt der Türkei unterstützen. Sie haben auch Beziehungen zu der Bundesrepublik und zu Frankreich. Sie stehen in Kontakt mit diesen Ländern. Dies beiden Länder haben unterschiedliche Vorschläge für die Türkei. Wie stehen Sie dazu? Wie stehen die Chancen, dass die Türkei die privilegierte Partnerschaft bekommt?

DORA BAKOYANNIS: Schauen Sie, die Position Griechenlands ist bekannt und sie ist nicht allein die Position unserer Regierung, sondern die Position der beiden großen Volksparteien in Griechenland. Als wir sie bekannt gaben, hat dies viele Menschen auf der ganzen Welt überrascht. Es hieß: 'Die Griechen sagen uns, sie seien für die europäische Perspektive der Türkei. Dieselben Griechen, die Probleme mit der Türkei haben?'.

Meine Antwort auf all die Journalisten, ob Franzosen oder Deutsche, die mir diese Frage stellen, lautet, 'Ja, wir Griechen unterstützen mit großer Ehrlichkeit, mit großer Klarheit und großer Dynamik die europäische Perspektive der Türkei'.

Und warum? Weil dies auch im Sinne Griechenlands ist. Es ist im Interesse Griechenlands, zu seinem Nachbarn die bestmöglichen Beziehungen zu haben, und diese werden wir dann haben, wenn auch die Türkei vollständig den gemeinschaftlichen Besitzstand, den Acquis communautaire angenommen hat.

Denn viele unserer Probleme werden dann automatisch gelöst sein. Griechenland wünscht sich gute Beziehungen zur Türkei. Das steht fest. Auf diesem Wege, mittels der europäischen Perspektive der Türkei, haben auch wir, so meine ich, die besten Aussichten, sie auch auf bilateraler Ebene zu erreichen, auch weil wir der Überzeugung sind, dass alle Völker auf dem Balkan eine europäische Zukunft haben sollen. Wir sind also absolut eindeutig, wenn es um unsere Position geht.

Nun zur privilegierten Partnerschaft. Es ist nicht leicht, dass Europa seine Entscheidungen ändert. Ich sagte es bereits: Was für das Ankara-Protokoll gilt, dass Europa seine Entscheidungen dazu nicht ändern wird, gilt genauso für die Perspektive der Türkei.

Die Entscheidung wurde getroffen, mit der Türkei Beitrittsverhandlungen aufzunehmen. Es mag seine Zeit benötigen, es mag nicht Morgen umgesetzt werden können, doch das Ziel lautet: vollständige Umsetzung des europäischen Besitzstandes, EU-Vollmitgliedschaft. Das entspricht auch der Position Griechenlands, und auch diesbezüglich sind wir ganz eindeutig.

Ich glaube, dass für die türkische Gesellschaft – und Sie müssen wissen, ich reise sehr häufig in die Türkei und habe auch viele Freunde in Ihrem Land, ich bin übrigens auch viel durch die Städte gelaufen  - ich glaube, also, dass für die Gesellschaft selbst diese europäische Ausrichtung den stärksten Wachstumshebel, die größte Schaffensmotivation darstellt.

JOURNALIST: Die Frage der Einwanderung stellt sich in jüngster Zeit in Griechenland, und Ihre Regierung hat Maßnahmen diesbezüglich ergriffen. Wenn ich mich nicht irre, haben Sie auch in diesem Zusammenhang Erwartungen an die Türkei. Welche ist die Rolle der Türkei bei diesem Problem Griechenlands?

DORA BAKOYANNIS: Die Türkei hat eine besonders wichtige Rolle bei diesem Problem Griechenlands. Griechenland und die Türkei haben ein Protokoll unterzeichnet. Das Protokoll der Rücküberstellung von Einwanderern. Von was sprechen wir hier? Wir sprechen von einer großen Zahl, von  leider fast 140.000 Menschen, die sich an der Küste der Türkei aufhalten, die Opfer von Menschenhandel sind, mit anderen Worten das Niederträchtigste, was es auf dieser Welt geben kann, und die von der Türkei nach Griechenland transportiert werden.

Für diese Fälle gilt dieses Protokoll. Demnach müssen sie, wenn sie in Griechenland festgenommen werden, in die Türkei überstellt werden. Die Türkei aber nimmt sie nicht in ihrem Territorium auf und schafft Hindernisse bei ihrer Rücküberstellung.

Und wissen Sie, zu was  dies führt? Das Ergebnis ist, dass die Schlepper nicht entmutigt werden und praktisch weiter machen. In Griechenland lebt eine enorm hohe Zahl Wirtschaftsflüchtlinge, die Griechenland unmöglich bewältigen kann. Griechenland ist ein kleines Land. Doch wir haben die Verpflichtung, unsere Grenzen hin zum restlichen Europa zu schützen.

Folglich ist das ein sehr großes Problem. Ich hatte es wiederholt mit Herrn Babacan diskutiert. Herr Babacan sagte damals: 'Weißt du, sie durchqueren auch unser Land'. Ich weiß  sehr wohl, dass sie auch durch die Türkei gehen, und das war auch der Grund, weshalb Griechenland den Vorschlag der Türkei bei der Europäischen Union unterstützt hat, die Regierung finanziell zu unterstützen, damit das Problem auf türkischem Boden angegangen werden kann.

Während wir dies taten, kam seitens der Türkei keine Reaktion. Ich will hoffen, dass wir mit dem Besuch Herrn Erdogans in Griechenland ein weiteres Mal die Chance haben werden, dies zu besprechen und uns zu verständigen, dass unsere beiden Staaten verpflichtet sind, erstens das Vereinbarte einzuhalten und zweitens mit allen Kräften  dieses organisierte Verbrechen – den Menschenhandel - zu bekämpfen, und somit ein Zeichen zu setzen, dass wir auf keinen Fall die illegale Einwanderung dulden werden.

JOURNALIST: Es gibt eine anhaltende Diskussion in Griechenland über eine Moschee. Warum bauen Sie nicht eine Moschee in Athen? Wird sie gebaut?

DORA BAKOYANNIS: Sie wird gebaut, und ich sage Ihnen, warum sie noch nicht gebaut wurde. In der Vergangenheit  lebten extrem wenige Muslime in Athen. Wir haben Moscheen in Thrakien, die nicht nur errichtet, sondern auch vom Kulturministerium und der Verwaltungsregion restauriert werden. Sie sind Teil der europäischen Tradition und, wenn Sie dort hin reisen, werden Sie feststellen, dass sie sehr zahlreich und wunderschön sind. Moscheen gibt es auch in anderen Gegenden Griechenlands.

Athen hatte keine große muslimische Gemeinschaft. Die Dinge haben sich nun allerdings geändert, jetzt gibt es viele muslimische Einwanderer, die selbstverständlich das Recht auf einen Raum zur Ausübung ihres Glaubens, auf einen muslimischen Friedhof usw. haben.

So hat die Regierung Schritte unternommen, und wir haben tatsächlich auch einen Standort für einen muslimischen Friedhof, den die griechische Kirche zur Verfügung gestellt hat. Wir sind dabei ihn zu gestalten, und was die Moschee betrifft,  über deren Bau wir uns in der Regierung geeinigt haben, ist auch der Standort gefunden worden, und das Bildungsministerium ist mit der  Umsetzung dieses Beschlusses befasst, damit es eine sehr schöne Moschee in Athen gibt.