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Samstag, 04.02.2012

Film-u. Videoaufnahmen in Griechenland

Griechenland  mit seiner landschaftlichen Schönheit, seiner kulturellen Vielfalt und der ständigen Präsenz seiner jahrtausendealten Geschichte bildet einen faszinierenden Rahmen für Film- und Videoaufnahmen. Hunderte von TV-Teams besuchen jedes Jahr unser Land und berichten in unzähligen Sendungen über Griechenland, seine Errungenschaften, seinen Fortschritt, das Leben seiner  Bewohner, aber auch über die Probleme denen eine moderne Gesellschaft wie unsere entgegensteht.

Im EU-Land Griechenland sind die Medien frei und sie werden in Ihrer Arbeit unterstützt. Filmen auf öffentlichen Plätzen ist im ganzen Land frei und bedarf keiner besonderen Genehmigung. Es ist jedoch hilfreich, ein Empfehlungsschreiben des Griechischen Staatssekretariats für Information und Kommunikation (entspricht dem Bundespresseamt in Deutschland)  mitzuführen, sodass man, wenn erforderlich, auf die Unterstützung der griechischen Behörden zurückgreifen kann. Das Empfehlungsschreiben kann bei einem der drei Presse- und Informationsbüros Griechenlands in der Bundesrepublik (Berlin, Hamburg oder München) beantragt werden. 

Eine besondere Genehmigung ist jedoch erforderlich – wie in allen europäischen Ländern – wenn man in Museen und archäologischen Stätten, in Hafen- und Militäranlagen, sowie in Grenzregionen Aufnahmen machen will. Das Gleiche gilt für Unterwasseraufnahmen, die einer Sondergenehmigung bedürfen.

Zur Beantragung einer Drehgenehmigung  in den Museen und archäologischen Stätten Griechenlands benutzen Sie bitte beiliegendes Formular. Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag senden Sie bitte per Fax und per Post an das Presse- und Informationsbüro der Botschaft. 

Über den Antrag entscheidet  der Ephoros, d.h. der Leiter des für das Museum oder die archäologische Stätte zuständigen Departements des griechischen Antikendienstes ( Ephoria Archaiotiton).  Die Bearbeitung des Antrages kann bis zu 6 Wochen dauern. Pro Drehtag sind Gebühren an die TAP zu entrichten. Öffentliche Rundfunk und Fernsehanstalten werden von den Gebühren befreit (Bestätigung des Senders bitte miteinreichen).

Sollten Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an uns. Wir beraten Sie gerne.

Antrag auf Drehgenehmigung in Museen und archäologischen Stätten

Antrag auf Herstellung von DVDs

Antrag auf Ausstellung eines Empfehlungsschreibens für Film- und Photoaufnahmen